Die Ortschaft Oberehrenbach tritt am 01.11. des Jahres 1007 das erste Mal in einer Urkunde von Kaiser Heinrich II. in Erscheinung. Die Gründung des Dorfes darf jedoch sicher schon um das Jahr 900, wenn nicht schon früher, angenommen werden. Zur Gründungszeit war Oberehrenbach eine Bahrgildensiedlung (eine Dorfgenossenschaft mit der Eigenschaft einer Wehrsiedlung). Durch seine Randlage wurden schon zu Beginn besondere Rechte und Pflichten eingeräumt. So war Oberehrenbach als eigenes Präedium von den kaiserlichen Schenkungen an das Bistum Bamberg ausgenommen. Diese besonderen Rechte gehen auf eine lateinische Rechtsordnung zurück und spiegeln sich auch in dem damaligen lateinischen Namen "Arihinbach" wider. Oberehrenbach machte schon von altersher in der Rechtsstellung eine Ausnahme, so gab es im ehemaligen Staatsgebiet des Bistums Bamberg und auch weiteren Umkreisen keinen Ort mit ähnlichen Rechten wie sie Oberehrenbach besaß. Diese besonderen Rechte bestanden darin, dass die Bewohner innerhalb ihres Ortes und ihrer Ortsflur ihre eigenen Herren waren und ein eigenes Gemeinwesen bildeten, dem niemand etwas verbieten noch gebieten konnte.
Das Dorf hatte auch durch seine Lage an einer uralten Verkehrsstraße, die den bayrischen Süden mit dem fränkischen Norden verband, eine besondere Stellung inne.Die Gemeinde Oberehrenbach besitzt als Wappen den Freien Bauern, was darauf zurückgeht, dass die Oberehrenbacher Bauern sich vehement gegen die Bestrebungen des bambergschen Amtes Forchheim widersetzten und auf der Freiheit ihres gemeindlichen Besitzes beharrten. Sie nahmen dabei neben langwierigen Prozessen auch Handgreiflichkeiten mit der fürstbischöflichen Obrigkeit auf sich. Am 15.Mai 1748 wurde die Klage des Forchheimer Kentrichters vom Reichshofrat in Wien unter Kaiser Franz I. abgelehnt und die Freieigenheit wiederum anerkannt. Erst im Jahr 1803 wurde unter Napoleon I. die Aufhebung aller Rechte angeordnet und 1808 der Anschluss an Kurbayern befohlen. Bis zum 01.04.1951 bildete Oberehrenbach mit Weingarts (eine Ausbausiedlung Oberehrenbachs, die urkundlich im Jahr 1089 in der Königsurkunde Heinrich IV. erwähnt ist) und Regensberg eine Gemeinde.
Danach wurde unter Ministerialbeschluss mit Urkunde des bayrischen Staatsministeriums des Inneren vom 22. März eine neue Gemeinde gebildet. Das Gebiet der neuen Gemeinde umfasste die Ortsflur mit der Ortschaft Oberehrenbach. Heute gehört Oberehrenbach der Gemeinde Leutenbach an. Oberehrenbach besitzt auch einen Grabhügel in der Gemarkung Poppenlohe. Dieser liegt im Niederwald, im leicht nach Norden ansteigenden Gelände. Der aus Steinen aufgebaute Hügel ist nicht angetrichtert, sein Durchmesser beträgt ungefähr 10 m und seine Höhe etwa 1 m. Der gesamte Friedhof liegt in der Gemarkung Walkersbrunn und umfasst eine Fläche von 200 mal 200 m. In der heutigen Zeit ist neben dem landwirtschaftlich ausgerichteten Ortskern auch eine ebenso große Wohnsiedlung am sog. Anger entstanden. Der Gemeinsinn zeichnet auch heute noch den Ort aus und sorgte z.B. dafür, dass das frühere Schulhaus zu einem schmucken Kirchlein umfunktioniert wurde, woran das jährlich wiederkehrende Kirchfest an Christi Himmelfahrt erinnert. Verschiedene Vereine, wie z.B. der Club 72 und die Freiwillige Feuerwehr sorgen für ein reges Gemeindeleben, indem sie Grillfeste, Johannesfeuer und die Dorfkirchweih ausrichten, um nur einige zu nennen. Neben dem Wappen erinnert auch eine Trachtengruppe an die Freien Bauern von Oberehrenbach, die bei Umzügen immer gern gesehen wird.
Die frey eigene Gemeinde Oberehrenbach hatte eine eigene Gemeindeordnung von 1422, 1569 und 1720, die heute noch als Originale und Abschriften erhalten sind. 1745 wurde vom Centrichter von Forchheim Klage beim Reichshofrat in Wien unter Kaiser Franz I gegen die Freieigenheit der Freien Bauern von Oberehrenbach eingereicht. Am 15. Mai 1748 wurde die Klage vom Reichshofrat in Wien abgewiesen und die Freieigenheit wiederum anerkannt.